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Die insgesamt vier Pflegestufen wurden für eine besser Übersicht und Unterteilung des Leistungsumfang eingeführt.
Die Pflegestufe 0
Wer laut vorliegenden Kriterien keinen Anspruch auf die Pflegestufen hat, fällt unter den Personenkreis, der keinen "erheblichen" Hilfebedarf hat. Die
Pflegestufe 0 bezieht hierbei auf das Kriterium der eingeschränkten Alterskompetenz und berücksichtigt nun auch psychische Erkrankungen.
Zur besseren Orientierung hilft es zu wissen, dass für die Pflegestufe 1 ein regelmäßiger durchschnittlicher Wert von täglich 90 Minuten Minimum an
Hilfeleistungen anfallen muss, die der Gesetzgeber vorschreibt. daran ist die Auflage derzeit geknüpft. dass davon wiederum mindestens die
Hälfte der Zeit (im täglichen Durchschnitt gesehen) dabei auf zwei Grundversorgungen im Bereich der Grundpflege fällt.
Ist das alles nicht der Fall, erfolgt die Einstufung in die "Pflegestufe 0." Natürlich kann jederzeit ein neuer Antrag gestellt werde, wenn sich
Veränderungen abzeichnen. Die Pflegestufe 0 wird dann angewendet, wenn die betreffende Person pflegerische Unterstützung benötigt, ohne
dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien zu Erfüllen, um Pflegestufe I zugesprochen zu bekommen. Pflegestufe 0 bedeutet oftmals Hilfeleistungen bei
der hauswirtschaftlichen Grundversorgung.
Die Absicherung der Pflegestufe 0 ist möglich: Mittlerweile gibt es schon einige Versicherungsvergleiche, die sich mit der Absicherung dieser Pflegestufe beschäftigen.
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